Die Energieeinsparverordnung-EnEV verpflichtet alle Besitzer von Heizungs- und Warmwasseranlagen, diese sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten.
Die jährliche Wartung schließt folgende Leistungen ein:
Sicht- oder Funktionskontrolle
Reinigung, ggfs. Austausch von Verschleißteilen
Sonstige Arbeiten
Messung, Dokumentation
Behebung von Störungen außerhalb der Wartung und Lieferung von Ersatzteilen gegen Berechnung
Regelmäßige Kesselwartungen
erhöhen die Lebensdauer von Kessel und Brenner und optimieren den Energieverbrauch. Weiterhin verhindern
Sie Materialverschleiß und Störungen an Ihrer Heizungsanlage. Es werden
die Abgaswerte nach der 1.BImSchV eingehalten, welche durch den
Bezirkschornsteinfegermeister nur kontrolliert werden. Durch eine
belegte Kesselwartung haben Sie volle Garantie- sowie
Versicherungsleistung durch Ihre Partner im Schadensfall zu
erwarten. Wartung bedeutet auch, dass sämtliche
Sicherheitseinrichtungen auf Ihre Funktion getestet werden, zu Ihrer
eigenen Sicherheit. Unsere Wartungsverträge sichern Ihnen einen
ausgeprägten sowie funktionierenden Havariedienst zu.