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Die Energieeinsparverordnung-EnEV  verpflichtet alle Besitzer von Heizungs- und Warmwasseranlagen, diese sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten.

Die jährliche Wartung schließt folgende Leistungen ein:  

  • Sicht- oder Funktionskontrolle
  • Reinigung, ggfs. Austausch von Verschleißteilen
  • Sonstige Arbeiten
  • Messung, Dokumentation
  • Behebung von Störungen außerhalb der Wartung und Lieferung von Ersatzteilen gegen Berechnung

Regelmäßige Kesselwartungen erhöhen die Lebensdauer von Kessel und Brenner und optimieren den Energieverbrauch. Weiterhin verhindern Sie Materialverschleiß und Störungen an Ihrer Heizungsanlage. Es werden die Abgaswerte nach der 1.BImSchV eingehalten, welche durch den Bezirkschornsteinfegermeister nur kontrolliert werden. Durch eine belegte Kesselwartung haben Sie volle Garantie- sowie Versicherungsleistung durch Ihre Partner im Schadensfall zu erwarten. Wartung bedeutet auch, dass sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf Ihre Funktion getestet werden, zu Ihrer eigenen Sicherheit. Unsere Wartungsverträge sichern Ihnen einen ausgeprägten sowie funktionierenden Havariedienst zu.

Wartung von:     

  • Ölheizkesseln
  • Gasthermen
  • Gaskesseln
  • JUDO-Wasserenthärtungsanlagen
  • Sanitäranlagen